Thermenwartung: Zahlt Mieter oder Vermieter?
Bei Heizthermen in Mietwohnungen unterscheidet das österreichische Mietrecht zwischen Wartung und Erhaltung. Wer was trägt, hängt davon ab, ob die Therme mitvermietet wurde.
Erstellt am · Inhalt und Preise: Stand 14.10.2026. Das Archivdatum ist keine frühere Veröffentlichung.
Wartung: in der Regel der Mieter
Die regelmäßige Wartung einer mitvermieteten Therme – Reinigung, Funktionsprüfung, Einstellung – ist laut Arbeiterkammer grundsätzlich Sache der Mieterinnen und Mieter, die auch die Kosten tragen. Bewahren Sie die Wartungsnachweise auf.
Reparatur und Austausch: seit 2015 der Vermieter
Mit der Wohnrechtsnovelle 2015 wurde festgelegt, dass Vermieter mitvermietete Heizthermen, Warmwasserboiler und sonstige Wärmebereitungsgeräte auf eigene Kosten reparieren oder austauschen müssen. Das gilt auch für Verträge, die vor 2015 abgeschlossen wurden. Hat der Mieter das Gerät selbst während des Mietverhältnisses eingebaut, ist er selbst für die Erhaltung zuständig.
Warum die Wartung trotzdem wichtig ist
Unterbleibt die Wartung über Jahre und geht die Therme dadurch nachweislich früher kaputt, können Vermieter laut Arbeiterkammer einen Kostenersatz verlangen. Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung; bei konkreten Fragen helfen Arbeiterkammer, Mieterorganisationen oder die Wiener Schlichtungsstelle.
Für Ihre nächste Anfrage
- Klären, ob die Therme mitvermietet wurde.
- Wartungsnachweise aufbewahren.
- Defekt der Vermieterseite melden, bevor repariert wird.